+++ Hinweis: Die Darstellung bezieht sich auf den im August 2023 eingebrachten Gesetzentwurf, sie wird aktuell überarbeitet. Die Ampel-Parteien haben sich Ende November auf weniger strenge Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis geeinigt als ursprünglich geplant: Die Tabuzone für den Cannabis-Konsum rund um Kitas, Spielplätze oder Schulen wird von 200 auf 100 Meter verkleinert. +++
Wer nach der Legalisierung von Cannabis auch völlig legal in der Öffentlichkeit kiffen will, muss sich möglichweise lange ein Plätzchen dafür suchen. Denn der Gesetzentwurf der Ampel enthält Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die den öffentlichen Konsum von Cannabis in vielen Gegenden untersagen sollen:
Insbesondere in Großstädten ergeben sich durch die Überschneidungen der einzelnen Jugendschutzgebiete großflächige Verbotszonen, die ganze Stadteile umfassen können. Die Karte zeigt, wie groß diese Gebiete wären (orange Fläche), wenn allein nur Daten des freien Kartenprojekts Open Street Map (OSM) zu Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spiel- und Sportplätzen berücksichtigt werden. Dabei sind diese Angaben nicht für jede Gegend vollständig, und Fußgängerzonen werden noch nicht einmal betrachtet.
Je urbaner, desto größer und zusammenhängender sind diese No-Go-Gebiete für den Cannabis-Konsum: Berliner Kiffer würden innerhalb der City am ehesten in den großen Parks oder entlang der Spree auf Nummer sicher gehen, Hamburger an der Alster Wasser oder südlich der Elbe. Generell wird es schwer, sich in Deutschlands Stadtzentren legal einen Joint anzuzünden – egal ob im dichtbesiedelten Ruhrgebiet, ob in Wolfsburg oder in Weimar.
Mit dem Button „Karte aktivieren“ oder der gezielte Ortssuche können Sie selbst die örtlichen Ausmaße des Gesetzentwurfes erkunden. Mit der Legalisierung, die spätestens zum Jahreswechsel kommen soll, würden sich die Verbotszonen noch erweitern. Dann kämen schrittweise noch die Gelände der sogenannten Anbauvereinigungen, auch bekannt als Cannabis-Clubs, hinzu – und ein 200-Meter-Schutzgürtel um sie herum.
Die Karte zeigt die Schutzzonen, die sich aus dem am 16. August eingebrachten Gesetzentwurf des Bundeskabinetts ergeben. Das Ampel-Vorhaben muss noch durch Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist laut Bundesgesundheitsministerium aber nicht zustimmungspflichtig und kann daher nicht gestoppt werden. Allerdings werden die Pläne insgesamt unter anderem von Verbänden aus Justiz, Polizei und Gesundheitswesen teils scharf kritisiert – sodass noch mit Änderungen gerechnet werden muss.
Anmerkung: Nach Fertigsstellung unserer Karte sind/wurden wir auf eine Visualisierung gestoßen, die zu ähnlichen Ergebnissen kommt: die Bubatzkarte von Kowelenz.social, die hier nicht vorenthalten werden soll.